Vertragsgegenstand & Bereitstellung der Software
(1) Gegenstand dieser Bedingungen ist die Nutzung des Buergerportals BehoerdenFuchs, zugaenglich unter behoerdenfuchs.zenkner-technology.de sowie ueber das Zenkner-Technology Portal. Bereitsteller und Vertragspartner ist Zenkner-Technology, Inhaber Cyrill-Pascal Zenkner, Freiberg, Sachsen (im Folgenden: „Anbieter“).
(2) BehoerdenFuchs stellt Nutzern Funktionen zur Extraktion von Bescheidtexten (OCR), zur Uebersetzung behoerdlicher Fachterminologie in verstaendliche Buergersprache, zur Berechnung massgeblicher Stichtage und zur Erstellung formalisierter Schriftsatzmuster nach DIN 5008 zur Verfuegung.
(3) Die Bereitstellung erfolgt als browserbasierte Software (Web-Applikation / PWA). Die Verarbeitung erfolgt vollstaendig clientseitig im lokalen Arbeitsspeicher des Nutzerendgeraets.